Garantie
Garantie
Wir geben Garantie auf alle Zahnbehandlungen:
- 2 Jahre auf Füllungen
- 5 Jahre auf Kronen und Verblendungen
- 10 Jahre auf Implantate
Wir freuen uns, Ihnen eine jährliche Kontrolluntersuchung bei uns anbieten zu können. Falls eine Behandlung nötig sein sollte und diese klar im Geltungsbereich der Garantie liegt, so werden Ihnen die Kosten Ihres Aufenthalts wie oben beschrieben zurück erstattet.
Die Behandlung wird auf der Basis des Behandlungsplans ausgeführt, der mit Einverständnis beider Parteien aufgestellt worden ist. Dieser beinhaltet auch einen Zeitplan und die technischen Bedingungen.
In folgenden Fällen können keine Ansprüche auf Garantie geltend gemacht werden:
- Provisorien
- Verschlechterung durch mangelnde Mundhygiene
- Verschlechterung aufgrund von Mißachtung der Anweisungen des Zahnarztes
- Verschlechterung durch nicht sachgerechten Umgang mit dem künstlichen Gebiss
- Verschlechterung durch natürlichen Zahnfleischrückgang oder Knochenschwund
- Zahnaufhellung bei Rauchern
- Vorsätzliche Beschädigungen oder Unfälle
- Wesentliche Gesichtszunahme oder Gewichtsabnahme binnen eines kurzen Zeitraumes